Wie versichere ich mein Eigenheim?

Mit der Wohngebäudeversicherung können Immobilienbesitzer und Bauherren viele Risiken absichern. Sie versichert Schäden in den Bereichen Feuer, Leitungswasser und Sturm.

Ziel und Sinn der Wohngebäudeversicherung ist es, bei Beschädigungen und Zerstörungen die anstehenden Reparaturen oder den Wiederaufbau zu finanzieren. Dabei geht es in erster Linie immer um Schäden, die das Gebäude selbst betreffen, sowie die fest mit dem Haus verbundenen Teile. Auch bei einer Eigentumswohnung spielt die Gebäudeversicherung eine wichtige Rolle. In den meisten Fällen läuft die Versicherung dann aber über die Eigentümergemeinschaft, wo diese über ein Hausgeld abgewickelt wird. Versichert ist in der Regel der Neuwert vom Gebäude. Quasi die Summe, die benötigt wird, um das Haus in selber Ausführung und Größenordnung zum aktuellen Zeitpunkt wieder aufzubauen.

Was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Haus ab, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstehen. Als Haus versteht man ein Gebäude, dass mit dem Erdboden verbunden ist und zur überwiegenden Nutzung von Wohnzwecken bestimmt ist. Garagen auf dem Grundstück sind immer pauschal mitversichert.

Der Bereich Feuerversicherung versichert alle Schäden, die durch einen Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion entstehen. Der Bereich Leitungswasserversicherung schützt Sie bei Schäden durch Leitungswasser, Frost- und anderen Bruchschäden.  Die Sturmversicherung zahlt bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden. Reißt zum Beispiel der Sturm ihr Dach ab, wäre das ein versicherter Schaden. Ebenso wären auch Folgeschäden abgesichert, wenn es durch das abgedeckte Dach hinein regnet. Mietausfall ist über die Wohngebäudeversicherung ebenfalls abgedeckt.

Was ist nicht versichert?

Die Versicherung zahlt nicht vor der Fertigstellung eines Gebäudes. Hierfür gibt es eine Rohbauversicherung. Photovoltaikanlagen sind nicht mitversichert. Ebenfalls haben Sie keinen Versicherungsschutz im Falle von Krieg, grober Fahrlässigkeit, Brand (Kaminbrand), Grundwasserschäden, Überschwemmung und witterungsbedingten Rückstau. Wasser, das aus einem Aquarium ausgelaufen ist, zählt übrigens nicht als Leitungswasser. Offene oder undichte Fenster, die zu Schäden führen, sind ebenfalls nicht mitversichert.

Achten Sie bei Rohrleitungen auf den eventuellen Einschluss der Klauseln von 7260 und 7261.

Durch die Klausel 7260 werden Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, versichert (z.B. Zuleitungen für einen Pool, Schwimmbecken oder Brunnen).

Durch die Klausel 7261 werden Leitungen auch außerhalb des Grundstückes versichert, soweit sie der Versorgung des Gebäudes dienen (z.B. Überleitung der Wasserversorgung über fremde Grundstücke).

Nicht für jeden Versicherungsnehmer ist die Versicherung von Ableitungsrohren, die sich außerhalb des Gebäudes und Grundstückes befinden, relevant. Aber, wenn die Rohre über das Grundstück eines Nachbarn verlaufen, kann die zusätzliche Versicherung gegen Frost- und Rohrbruchschäden jedoch sinnvoll sein.

Elementarschäden

Die Absicherung von Elementarschäden sind vor allem für Eigenheimnutzer empfehlenswert, die in einem Risikogebiet wohnen. Zu Elementarschäden gehören Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Vulkanausbruch, Erdrutsch und Lawinen. Sturmflut ist allerdings auch nicht in dem Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Mit der Wohngebäudeversicherung versichern Sie ihr größtes Kapital. Hier sollten Sie auf keinen Fall zuerst auf den Preis schauen. In den Fokus sollten hier auf jeden Fall die inbegriffenen Leistungen rücken.

Für die Beratung und Betreuung rund um das Thema „Hab und Gut“ bin ich gerne für Sie da.