Vermögenswirksame Leistungen
Extra-Geld vom Arbeitgeber bekommen Sie ganz einfach!
Viele Arbeitnehmer lassen sich jährlich viel Geld durch die Lappen gehen.
Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das Sie zum Vermögensaufbau nutzen sollten. Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst stehen monatlich 6,65€ zu. Für Angestellte gilt der maximale Betrag von bis zu 40€ im Monat.
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach Vermögenswirksamen Leistungen. Sollte er nicht den vollen Betrag zahlen, können Sie den Betrag selbst auf 40 Euro aufstocken.
Bei der Anlage des Geldes haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen. Ebenfalls können Sie damit Ihre Altersvorsorge aufstocken.
Empfehlenswert ist ein Aktienfonds, da dort die höchste Rendite über 7 Jahre (6 Jahre Laufzeit + 1 Jahr Sperrfrist) zu erwarten ist.
Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Sie zusätzlich Geld vom Staat in Form der Arbeitnehmersparzulage.
Die Arbeitnehmersparzulage wird auf Antrag durch das für die Besteuerung des Arbeitnehmers nach dem Einkommen zuständige Finanzamt festgesetzt. Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage ist regelmäßig mit der Einkommenssteuererklärung zu beantragen, kann jedoch auch gesondert beantragt werden.
Prüfen Sie, ob Ihr Einkommen innerhalb der Grenzen für die Arbeitnehmersparzulage liegt. Die staatliche Förderprämie liegt bei 20 % der jährlichen VL-Einzahlungen in einen Fondssparplan. Bis zu maximal 400 Euro pro Jahr werden staatlich gefördert, d. h., Sie erhalten vom Staat eine Prämie von bis zu 80 Euro im Jahr, Ehepaare bekommen die doppelte Förderung.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen laut Arbeits- oder Tarifvertrag zustehen.
Gerne übernehme ich das auch für Sie. Zögern Sie nicht und lassen Sie uns zusammen die zusätzliche Geldleistung vom Arbeitgeber beantragen!